Stiftungsrecht ist Ländersache, daher stehen allen stiftungsinteressierten Ansprechpartner in den Behörden der Länder zur Verfügung. Diese überprüfen bei der Errichtung einer Stiftung, ob die Satzung dem Stiftungsrecht entspricht und anschließend, ob die Stiftungsarbeit die Vorgaben der Satzung erfüllt.
Im Folgenden finden Sie die Erreichbarkeiten der verantwortlichen Stiftungsaufsichten.
Berlin
Senatsverwaltung für Justiz
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Telefon (030) 9013-3382 | Fax -2008